Sanierungsgebiete: Stadt Östringen

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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
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Netze BW GmbH
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Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

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Deutschland
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Netze BW GmbH

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Leben & Wohnen
Sanierungsgebiete
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Erneuerungsgebiet „Bürgerpark/Neue Mitte"

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Jahr 2023 wurde das Städtebauliche Erneuerungsgebiet „Bürgerpark/Neue Mitte“ in Östringen in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ der Städtebauförderung aufgenommen. In der Sitzung vom 21. November 2023 hat der Gemeinderat die dazugehörige Sanierungssatzung beschlossen.  

Zusammen mit Ihnen, den Eigentümerinnen und Eigentümern privater Wohnhäuser, möchten wir in den nächsten Jahren die Stadtmitte weiter aufwerten. Neben der Neugestaltung des öffentlichen Raums, der Etablierung einer Neuen Mitte und der Gestaltung eines Bürgerparks soll auch die private Gebäudesubstanz modernisiert und energetisch aufgewertet werden. Durch die Fördermittel, die der Stadt Östringen aus der Städtebauförderung zur Verfügung stehen, haben wir sehr gute Voraussetzungen, Sie dabei zu unterstützen.

An dieser Stelle finden Sie Hinweise und Erläuterungen zur Vorgehensweise bei der Gebäudemodernisierung und der Beantragung von Fördermitteln.

Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung!

Ihr

Felix Geider

Bürgermeister

Förderung

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Zu Modernisierungsmaßnahmen gehören bspw. die Erneuerung von Heizungsanlagen, sanitärer Anlagen, Fenstern, Elektroinstallationen oder eine Dach- und Fassadendämmung. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Raumaufteilung sind möglich. Werden Fördermittel aus energetischen Sanierungsprogrammen wie KfW oder BAFA in Anspruch genommen, so sind die dort geförderten Gewerke von der Städtebauförderung ausgenommen. Weitere Gewerke bleiben davon unberührt.

Schwerpunktmäßig werden nur umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert (keine Einzelmaßnahmen).

Je nach Umfang der Maßnahme beträgt der Zuschuss bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der maximale Zuschussbetrag beträgt 30.000 € pro Grundstück. Dieser Maximalbetrag ist bspw. mit dem verbindlichen Anschluss des Gebäudes an das örtliche Nahwärmenetz zu erreichen.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien unter Ziffer 2.1 und 2.2. 

Ordnungsmaßnahmen

Die Kosten für die sanierungsbedingte Freilegung (Abriss) von Grundstücken und daraus entstehende Folgekosten werden mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst, jedoch mit max. 20.000 €.

Für Ordnungsmaßnahmen muss der Eigentümer mindestens drei Angebote unterschiedlicher Abbruchunternehmen einholen und der Gemeinde vorlegen. Die Förderung ist an die Nachnutzung bzw. Neubebauung gekoppelt.

Sonstiges

Nicht zuwendungsfähig sind Neubauten, sowie Instandhaltungsmaßnahmen.

Steuervorteile

Wenn Sie eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen haben, können Sie die Aufwendungen, die nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt wurden, gemäß §§ 7h oder 10f Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen.
 

Wie müssen Sie vorgehen?

  1. Wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme planen, nehmen Sie das kostenlose Angebot der Sanierungsberatung der Stadt wahr (Kontaktdaten siehe unten).
  2. Im Beratungsgespräch werden Fragen und der Umfang der Maßnahmen geklärt.
  3. Die Stadt rät zum Einbinden eines Energieberaters.
  4. Handelt es sich um eine Baumaßnahme, für die ein Baugesuch erforderlich ist, so beauftragen Sie einen Architekten.
  5. Holen Sie Angebote für die geplanten Arbeiten ein.
  6. Reichen Sie die Unterlagen bei der Stadt ein. Anhand der vorläufigen förderfähigen Kosten wird die Höhe Ihres Zuschusses errechnet.
  7. Schließen Sie mit der Stadt eine Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvereinbarung ab. In dieser Vereinbarung werden die Zuschusshöhe und die auszuführenden Bauarbeiten geregelt.
  8. Erst nach Abschluss der Vereinbarung darf mit den Arbeiten begonnen werden.
  9. Sammeln Sie Ihre Rechnungen und reichen diese bei der Stadt bzw. bei der Kommunalentwicklung GmbH zusammen mit den Zahlungsnachweisen ein.

Wenden Sie sich zur Terminvereinbarung bitte an folgende Ansprechpartner:

Ansprechpartner

Stadt Östringen

Herr Dominik Broll                                                                          
Leiter der Finanzverwaltung                                                           
E-Mail                                                            
Telefonnummer: 07253 / 207 - 45                                                                     

Herr Rudolf Vogel
Finanzverwaltung
E-Mail
Telefonnummer: 07253 / 207 - 44

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH

Katharina Schreiner
E-Mail
Telefonnummer: 0721 / 35454 - 231

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