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Bürgermeisterwahl auf den 24. März festgelegt
Vorbereitungen für den Urnengang sind angelaufen
Bei seiner jüngsten Sitzung traf der Östringer Gemeinderat wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der im kommenden Jahr anstehenden Bürgermeisterwahl.
So legte das Stadtparlament unter Vorsitz von Bürgermeisterstellvertreter Marc Weckemann mit einmütigem Votum fest, dass die Bürgermeisterwahl am Sonntag, den 24. März 2019, stattfindet. Eine etwa erforderliche Neuwahl wurde auf Sonntag, den 7. April, terminiert. Ebenfalls einstimmig erfolgte die Wahl der Mitglieder des für die Bürgermeisterwahl zu bildenden Gemeindewahlausschusses.
Nachdem Bürgermeister Felix Geider, dessen gegenwärtige achtjährige Amtszeit noch bis zum 31. Mai läuft, schon zu Beginn der Sitzung vor Eintritt in die Tagesordnung seine erneute Kandidatur angekündigt hatte und nach den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes als Bewerber nicht selbst die Leitung des Gemeindewahlausschusses übernehmen kann, wählte der Gemeinderat Bürgermeisterstellvertreter Marc Weckemann zum Vorsitzenden dieses Gremiums, dem die Leitung der Bürgermeisterwahl und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt. Als Stellvertreterin von Marc Weckemann in der Leitungsfunktion des Gemeindewahlausschusses wurde Bürgermeisterstellvertreterin Gabriele Pichlau gewählt. Als Beisitzer im Gemeindewahlausschuss fungieren nach der Entscheidung des Gemeinderats Stadtrat Wolfgang Förderer (Stellvertreter: Stefan Bayerl), Stadträtin Ursula Wacker (Stellvertreterin: Susanne Diebold) und Stadtrat Klemens Haag (Stellvertreter: Klaus Heinzmann).
Der Gemeinderat fasste nun ferner Beschluss über den Text der Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl und legte darüber hinaus fest, dass diese Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in dessen Ausgabe vom 11. Januar 2019 veröffentlicht wird.
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl beginnt gemäß den gesetzlichen Vorgaben am Tag nach der Stellenausschreibung, somit am 12. Januar 2019, und endet entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderats am 25. Februar 2019, 18 Uhr. Für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am 7. April 2019 beginnt die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen am 25. März 2019 und endet gemäß der Beschlussfassung des Gemeinderats am 27. März 2019, 18 Uhr. br.