Pressearchiv: Stadt Östringen

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Derzeit eher unauffälliges Infektionsgeschehen in der Region – Update Corona 21.7.2020

icon.crdate21.07.2020

Bevorstehende Reisezeit birgt allerdings erhöhte Ansteckungsrisiken

Bevorstehende Reisezeit birgt erhöhte Ansteckungsrisiken

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich weiter weltweit aus, wobei aktuell unter anderem in Brasilien, in Südafrika sowie in den Vereinigten Staaten die Zahl der täglichen Neuinfektionen teils dramatisch gestiegen ist. So meldeten die US-Gesundheitsbehörden zuletzt an sechs Tagen hintereinander mehr als 60.000 neue Fälle.

In Deutschland sind im Kontext der Pandemie seit Beginn der Datenerfassung Ende Februar bislang 202.345 Corona-Infektionen registriert worden, davon 36.502 Fälle in Baden-Württemberg, davon wiederum 1.962 im Landkreis Karlsruhe. Bundesweit haben die Gesundheitsbehörden bisher 9.062 Todesfälle erfasst, davon 1.838 in Baden-Württemberg (80 Corona-Tote im Landkreis Karlsruhe). In Baden-Württemberg sind gegenwärtig geschätzt 722 Menschen mit dem Erreger infiziert.

Für das Gebiet der Stadt Östringen sind bis einschließlich 20. Juli 2020 insgesamt 15 Ansteckungen mit dem Coronavirus verzeichnet worden, aktuell sind keine akuten Infektionen registriert. Die Lagekarte für den Landkreis Karlsruhe (siehe Download am Seitenende) vermittelt einen Überblick zur gegenwärtigen Situation in der Region.

In Baden-Württemberg und auch in der Region Karlsruhe stellt sich das Infektionsgeschehen momentan eher unauffällig dar. Die von der Landesregierung vorgegebenen Schutzmaßnahmen (Abstandsgebot, Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske in bestimmten Situationen usw.) haben offenkundig Wirkung gezeigt und zur deutlichen Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus beigetragen. Um eine unkontrollierte Weiterverbreitung des Erregers in Deutschland und auch in der Region zu verhindern, ist es allerdings auch weiterhin sehr wichtig, Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.

Nachdem die zunächst sehr weitreichenden und umfassenden Kontaktbeschränkungen zwischenzeitlich bundesweit und auch in Baden-Württemberg gelockert werden konnten, kommt nun bei Feststellung einer Infektion mit dem Coronavirus der schnellen und vollständigen Nachverfolgung von Kontaktpersonen eine ganz herausragende Bedeutung zu. Sie stellt eine wesentliche Grundlage für die Beeinflussung der Dynamik der Epidemie dar, indem Personen mit hoher Expositionswahrscheinlichkeit möglichst früh identifiziert, unter Quarantäne gestellt und getestet werden.

Nach der erfreulichen zwischenzeitlichen Stabilisierung der Infektionslage sehen Gesundheitsexperten nun allerdings auch wieder zunehmende Risiken durch die bevorstehende Ferien- und Urlaubszeit. So kann es nicht ausgeschlossen werden, dass Reiserückkehrer, insbesondere aus sogenannten Risikogebieten, das Coronavirus nach einer Ansteckung gleichsam nach Deutschland „re-importieren“.  

Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie weiter einzudämmen, müssen sich Personen, die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, bei der zuständigen Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dies hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium in der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) festgelegt, die die auf die Corona-Pandemie bezogenen Bestimmungen zur Einreise von Personen aus dem Ausland enthält. Die Einstufung als Risikogebiet nimmt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg vor. Berücksichtigt werden dabei veröffentlichte Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Liste der Risikogebiete, die zum Stand 17.7.2020 insgesamt 128 Staaten und Gebiete umfasste, wird laufend aktualisiert und auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht. Dort ist auch ein Überblick zum aktuellen Infektionsgeschehen im Land verfügbar. 

Einreisende sollten sich vor einem Grenzübertritt genau über die aktuell geltenden Vorschriften informieren. Bei Einreise aus einem Risikogebiet hat man sich grundsätzlich in häusliche Quarantäne zu begeben, sofern keine Ausnahmen greifen, die in § 2 CoronaVO EQ geregelt sind. Außerdem ist die umgehende Meldung bei der Stadtverwaltung als zuständiger Ortspolizeibehörde erforderlich. Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgelder.

Die neuesten Informationen zur Corona-Verordnung (CoronaVO) und zu den tagesaktuell geltenden Vorgaben sowie die jeweils gültige Fassung der CoronaVO sind auf der Internetpräsenz des Landes www.baden-wuerttemberg.de verfügbar. br.    

 

Download

Lagekarte Coronainfektionen Stand 21.07.2020 (PDF-Dokument, 1,08 MB, 22.07.2020)

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