Pressearchiv: Stadt Östringen

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  90 Tage
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Durchfahrtsverbot wird nicht von allen beachtet

icon.crdate21.10.2017

Spezialkräfte des Karlsruher Polizeipräsidiums unterzogen am Donnerstag an der Bundesstraße 292 bei Östringen die durchfahrenden Schwerlastkraftwagen einer umfassenden Kontrolle.

LKW-Kontrollen auf der Bundesstraße 292 bei Östringen

Spezialkräfte des Karlsruher Polizeipräsidiums unterzogen am Donnerstag an der Bundesstraße 292 bei Östringen die durchfahrenden Schwerlastkraftwagen einer umfassenden Kontrolle. Bei der mehrstündigen Inspektion winkten die Beamten insgesamt 21 Brummi-Kapitäne auf Höhe der Einmündung der Industriestraße am westlichen Stadtrand aus dem fließenden Verkehr heraus. Die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen wurden auf dem Parkplatz des Industrieparks von den Experten der Verkehrspolizeidirektion des Polizeipräsidiums Karlsruhe einer eingehenden Überprüfung unterzogen.

Unter die Lupe genommen wurden neben dem technischen Zustand der Laster unter anderem die ordnungsgemäße Ladungssicherung und auch die Kontrollgeräte im Führerhaus, die beispielsweise Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten, zur Fahrstrecke und zur Fahrgeschwindigkeit bereitstellen.

Während sich bei der Kontrolle in Östringen die Mehrzahl der Beanstandungen auf die Aufzeichnungen der Kontrollgeräte bezogen und von der Polizei mit Hilfe einer digitalen Fahrzeugwaage in einem Fall auch eine Überladung festgestellt wurde, hatten zudem drei LKW-Lenker das für Östringen geltende Durchfahrtsverbot für Transit-Schwerverkehr missachtet.

Vor allem auch im Interesse der Anwohner entlang der von sehr hohem Verkehrsaufkommen belasteten Ortsdurchfahrten zwischen den Autobahn-Anschlussstellen Kronau und Sinsheim gilt auf der B 292 für Östringen und Angelbachtal seit mittlerweile mehr als zwei Jahren rund um die Uhr ein Transitverbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 Tonnen. Durchgangsverkehr in diesem Sinne liegt allerdings mit Blick auf die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes und die Verlautbarungen des baden-württembergischen Verkehrsministeriums nur dann vor, wenn die Fahrt dazu dient, ein Ziel in einem Umkreis von mehr als 75 Kilometer Luftlinie zu erreichen und es im Nahbereich keine Belade- oder Abladestelle oder ein sonstiges Anliegen gibt.

Wegen der bei der LKW-Kontrolle festgestellten Mängel und Verstöße wird nun von der Bußgeldstelle des Landratsamts Karlsruhe, die bei der Kontrollaktion ebenfalls mit eigenem Personal vor Ort vertreten war, jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Östringens Bürgermeister Felix Geider, der wegen der Überwachung des für Östringen geltenden LKW-Durchfahrtsverbots immer wieder bei den übergeordneten Verkehrsbehörden vorstellig geworden war und dort den vielfachen Beschwerden aus der Bevölkerung über „Transit-Brummis“ Gehör verschafft hatte, machte sich jetzt bei der Polizeikontrolle an der B 292 ein persönliches Bild vom Geschehen. Geider dankte dem Kontrollteam des Polizeipräsidiums unter Leitung von Polizeihauptkommissar Rüdiger Heiler nachdrücklich für den störungsfrei verlaufenen Einsatz und außerdem auch Geschäftsführer Christian Rothermel von der Betreibergesellschaft des Östringer Industrieparks für die kostenfreie Überlassung der für die Überprüfungsaktion erforderlichen Flächen.

Wie Einsatzleiter Heiler ankündigte, wird es an der B 292 bei Östringen weitere solche Kontrollmaßnahmen der Polizei geben.

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