Leistungen BW: Stadt Östringen

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

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Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  90 Tage
Datenempfänger
   

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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datenschutz@netze-bw.de

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Östringen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

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Bürgerservice & Verwaltung
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Gewerbesteuer - Erklärung abgeben

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben.

Das ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich beziehungsweise zuzüglich bestimmter Beträge. Er gibt die Ertragskraft Ihres Betriebs wieder.

Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden, für die die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Steuerquelle darstellt.

Voraussetzungen

Unter das Gewerbesteuergesetz fällt jedes Gewerbe, soweit Sie es im Inland betreiben.

Ein Gewerbe betreiben Sie, wenn Sie

  • selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln,
  • Ihre Tätigkeit nicht als Ausübung
    • der Land- und Forstwirtschaft,
    • eines freien Berufs,
    • einer anderen selbständigen Arbeit oder
    • der Verwaltung privaten Vermögens anzusehen ist und
  • Sie sich am Wirtschaftsleben werbend beteiligen.

Hinweis: Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sind bereits aufgrund ihrer Rechtsform als Gewerbebetriebe anzusehen. Auf die Art ihrer Tätigkeit kommt es nicht an. Das Gleiche gilt für gewerblich geprägte Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG).

Personengesellschaften unterhalten nur einen einzigen Gewerbebetrieb. Übt eine Personengesellschaft neben der gewerblichen noch eine andere Tätigkeit aus, gilt diese auch als gewerbliche Tätigkeit.

Verfahrensablauf

Sie müssen ihre Gewerbesteuererklärung authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies gilt auch für die dazugehörende

  • Steuerbilanz bzw. Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung und
  • Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Authentifizierung erfolgt durch das Elster-Zertifikat. Dieses Zertifikat hat die Funktion einer elektronischen Unterschrift und dient Sicherheitszwecken. Das Zertifikat soll die

  • Vertraulichkeit
  • Identität des Absenders und
  • Unveränderbarkeit des Dateninhalts

der gesendeten Daten sicherstellen.

Um ein Zertifikat zu bekommen, müssen Sie sich bei Mein ELSTER registrieren. Dazu sind mehrere Arbeitsschritte notwendig (z.B. Absenden der Registrierungsdaten, Versenden einer Bestätigungs-Mail durch Mein ELSTER, Versenden des Aktivierungscodes per Briefpost). Registrieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht übermitteln können. Zur elektronischen Übermittlung steht Ihnen das Programm Mein ELSTER kostenlos zur Verfügung.

Das Finanzamt berechnet den Steuermessbetrag. Dieser beträgt einheitlich für alle Gewerbebetriebe 3,5 Prozent des Gewerbeertrags.

Bei natürlichen Personen sowie Personengesellschaften kürzt das Finanzamt den Gewerbeertrag vorher um den Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Darüber hinaus wird diesen das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrages (bis einschließlich 2019: das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags) im Rahmen einer Höchstbetragsberechnung steuermindernd auf die Einkommensteuer angerechnet.

Den Steuermessbetrag übermittelt das Finanzamt an Sie und die Gemeinde, in der Sie Ihren Betriebssitz haben.

Danach multipliziert die Gemeinde den ermittelten Steuermessbetrag mit einem Hebesatz. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuerbetrag, der Ihnen gegenüber mit einem Bescheid festgesetzt wird. Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, beträgt jedoch mindestens 200 Prozent.

Hinweis: Das Finanzamt teilt den Steuermessbetrag nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel auf, wenn Sie

  • einen Gewerbebetrieb
  • mit mehreren Niederlassungen
  • in unterschiedlichen Gemeinden

haben. Die Gewerbesteuer wird dann in Teilbeträgen von den einzelnen Gemeinden erhoben. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihren Betrieb innerhalb eines Jahres in eine andere Gemeinde verlegt haben.

Fristen

Die Gewerbesteuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr müssen Sie jährlich bis zum 31. Juli übermitteln.

Sie müssen vierteljährlich zu folgenden Terminen eine Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer leisten:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Die Vorauszahlungsrate pro Termin beträgt jeweils ein Viertel der Steuer, die das Finanzamt für das letzte Jahr errechnet hat. Bei der Gewerbesteuererklärung für das laufende Jahr müssen Sie dementsprechend eine Nachzahlung leisten oder Sie erhalten eine Gutschrift.

Hinweis: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit und endet mit dem Einstellen des Betriebs. Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht regelmäßig mit der Eintragung in das Handelsregister und endet erst mit der Beendigung jeglicher Tätigkeit.

Unterlagen

sofern noch nicht mit anderen Steuererklärungen eingereicht: Gewinnermittlung

Kosten

Es entstehen keine Verfahrenskosten.

Sonstiges

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Finanzamt.

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz

  • § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
  • § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
  • § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Körperschaftsteuergesetz

  • § 8 Ermittlung des Einkommens

Gewerbesteuergesetz

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zuständigkeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet

Freigabevermerk

21.02.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg