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Pachtvertrag für Motorsportgelände im „Kammerloch“ wird modifiziert

icon.crdate24.05.2024

Neue Vorgaben wegen der Lärm- und Staubentwicklung des Trainings

Neue Vorgaben wegen der Lärm- und Staubentwicklung des Trainings

Der Östringer Gemeinderat beschloss jetzt bei drei Enthaltungen ansonsten einstimmig, dass der zwischen der Stadt und dem Motorsportclub Odenheim bereits langjährig bestehende Pachtvertrag für das Übungsgelände des Vereins im Gewann „Kammerloch“ hinsichtlich der Trainingszeiten der Motorsportler und auch in Bezug auf die Anzahl zulässiger Veranstaltungen auf dem Areal geändert beziehungsweise ergänzt werden soll. Mit seiner Entscheidung folgte das Stadtparlament jetzt einer ebenfalls ohne Gegenstimme verabschiedeten Empfehlung des Odenheimer Ortschaftsrats, der sich insbesondere wegen der von zahlreichen Anwohnern geltend gemachten Belastung durch die Lärm- und Staubentwicklung des Fahrbetriebs für eine Fortschreibung des Pachtvertrags ausgesprochen hatte.

„Der Beschlussvorschlag des Ortschaftsrats ist ein Kompromiss, denn beiderseits können in der Tat nicht alle Wünsche berücksichtigt werden“, umschrieb Ortsvorsteher Gerd Rinck bei der Sitzung des Gemeinderats die Herausforderung für die Ortschaftsräte, für die es letztlich um eine Abwägung der berechtigten Interessen des Vereins einerseits und der Beschwerde führenden Einwohnerinnen und Einwohner andererseits gegangen sei.

Nach alledem ist nun vorgesehen, dass auf dem Vereinsgelände des MSC Odenheim mit Maschinen mit Verbrennungsmotor dienstags und donnerstags von 15 bis 19 Uhr sowie samstags von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr trainiert werden darf. Ab der Saison 2025 soll das Fahrertraining samstags bereits um 15 Uhr enden. Aus Anlass von internen Vereinsfesten können zudem pro Saison an zwei Samstagen die Fahrzeiten bis 17 Uhr verlängert werden. Damit verbunden ist es die Vorgabe der Stadt, dass sämtliche Trainingszeiten ausschließlich nur für Vereinsmitglieder gelten. Die Anzahl motorsportlicher Veranstaltungen auf dem von der Kommune pachtweise bereitgestellten Terrain ist auf zwei pro Jahr begrenzt, weitere dementsprechende Events würden gegebenenfalls eine gesonderte Genehmigung durch die Stadt erforderlich machen.

Wie der Gemeinderat nun damit zusammenhängend außerdem festlegte, soll der Kontrakt der Stadt mit dem Motorsportclub, der sich weiterhin von Jahr zu Jahr verlängert, unter Einbeziehung der nun beschlossenen Modifizierungen fortgeführt werden. Zu einer längeren Pachtlaufzeit, wie dies vom Motorsportclub schon seit Längerem an die Stadt herangetragen wird, konnten sich Gemeinderat und Ortschaftsrat unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Dinge nicht entschließen. br.