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Östringen feiert mit großer Silvesterparty in sein besonderes Jubiläumsjahr hinein

icon.crdate27.11.2023

Heiße Musik und tolles Feuerwerk auf dem Kirchbergplatz

Heiße Musik und tolles Feuerwerk auf dem Kirchbergplatz

In Östringen steht das Jahr 2024 im Zeichen des 50-jährigen Jubiläums des in den frühen 1970-er Jahren vollendeten kommunalen Zusammenschlusses von vier ehemals selbständigen Gemeinden. Während Östringen, das in jener Zeit unter anderem als Folge der spektakulären Ansiedlung des damals größten Nylonfaserwerks auf europäischem Boden schnell wachsen und an Anziehungskraft gewinnen konnte, sich schon zwei Jahre zuvor mit Eichelberg und Tiefenbach zusammengetan hatte, vervollständigte Odenheim mit Wirkung zum 1. Januar 1974 die im Zuge der baden-württembergischen Gebietsreform neu formierte Großgemeinde.

Zum Auftakt des besonderen Jubiläumsjahrs 2024 steigt nun in der Silvesternacht auf dem Kirchbergplatz in der Stadtmitte unter dem Motto „Östringen wird 50!“ eine große Open-Air-Party mit Live-Musik und Brillantfeuerwerk um Mitternacht.  

Bei freiem Zutritt zu der Veranstaltung ab 21 Uhr präsentiert die Gruppe Gonzo´s Jam den Gästen ab 21.30 Uhr Rock- und Popklassiker der besten Sorte, Soul-Kracher vom Feinsten, Reggae-Ohrwürmer und natürlich auch die aktuellen Chartbreaker.

Seit vielen Jahren bringt die Band um den Vollblutmusiker Michael "Gonzo" Nowak bei ihren Auftritten ihr Publikum in der Region mit musikalischer Leidenschaft, handwerklichem Geschick und einer enormen Bühnenpräsenz mühelos in Stimmung und in Bewegung und ganz ohne Frage wird ihr das auch beim Auftritt auf der Open-Air-Bühne auf dem Kirchbergplatz gelingen.  

Coole Drinks sowie leckere Gaumenkitzler in fester Form bieten beim Östringer Silvester Open Air Gewähr, dass auch für das leibliche Wohl der Besucher bestens gesorgt ist. Zu einem angenehmen Aufenthalt bei der Veranstaltung trägt auch der Hackschnitzelbelag bei, der eigens für die Silvesterparty auf dem Kirchbergplatz aufgebracht wird. Kurz nach Mitternacht werden die funkelnden Sternenkaskaden eines großen Jubiläumsfeuerwerks das Östringer Stadtzentrum in festlichem Glanz erstrahlen lassen und sind alle Gäste anlässlich des besonderen Gemeindejubiläums auch zu einem Gläschen Sekt eingeladen.

Im Rathaus der Kraichgaustadt ist man sehr optimistisch, dass an Silvester eine ähnlich legendäre Party-Nacht wie sechs Jahre zuvor, damals zum Auftakt des 1250-jährigen Jubiläums des Kernorts, gelingen kann. „Für unsere Einwohnerinnen und Einwohner aus allen vier Ortsteilen sowie für die Menschen aus der Region, die nach dem Abendessen zuhause oder im Restaurant anschließend mit ihren Freunden und Bekannten mit guter Musik in das neue Jahr hineinfeiern wollen, haben wir ein perfektes Angebot“, freut sich Bürgermeister Felix Geider bereits jetzt auf die Veranstaltung.

br.

Bei der Open-Air-Silvesterparty auf dem Kirchberg gibt Gonzo´s Jam den Ton an    

In der Musikszene der Region zwischen Wiesloch, Sinsheim und Bruchsal ist die Band Gonzo´s Jam schon längst kein Geheimtipp mehr. Im Gegenteil - die Formation um Bandleader Michael `Gonzo´ Nowak gilt in ihrer immer weiter wachsenden Fan-Community seit jeher als Garant für faszinierende Konzert-Events, die von toller Stimmung sowie von der kreativen Spontaneität und der überbordenden Spielfreude der Musiker geprägt sind.

Genau sechs Jahr nach ihrer legendären Premiere auf dem Östringer Kirchberg, damals zum Start in den Veranstaltungsreigen anlässlich des 1.250-jährigen Jubiläums der ersten urkundlichen Erwähnung des Kraichgaudorfs, kehren Gonzo´s Jam in der Silvesternacht, 31. Dezember, nun an die Stätte ihres damaligen Erfolgs zurück.

Bei der diesjährigen Open-Air-Silvesterparty auf dem Kirchbergplatz zum Auftakt des Jubiläumsjahrs „Östringen wird 50!“, mit dem auf den 1972 beziehungsweise 1974 vollzogenen Zusammenschluss der vormals selbständigen Gemeinden Östringen, Eichelberg, Tiefenbach und Odenheim Bezug genommen wird, haben Gonzo´s Jam unvergessene Evergreens und aktuelle Hits aus allen Stilrichtungen von Rock und Pop über Funk und Soul bis Reggae im Gepäck.

Für den Live-Act im Östringer Stadtzentrum verspricht Sänger und Gitarrist Michael „Gonzo“ Nowak eine „krasse Show, bei der wir das Publikum auf jeden Fall wieder aktiv mit einbeziehen.“ „Alles kann passieren – immer – spontan – authentisch!“, kündigt der Band-Leader, der in Östringen mit Thomas Fiegal (Keyboards/Backvocals), Daniel Müller (Drums) und Michael Grittmann (Bass) auf die Bühne tritt, schmunzelnd an.

Unabhängig von der Stilrichtung der einzelnen Songs steht bei Gonzo´s Jam seit jeher fest, dass alles auf der Setlist mit einer Leidenschaft, die ihresgleichen sucht, und einer faszinierenden Bühnenpräsenz dargeboten wird.

In der Silvesternacht ist das Publikum bei freiem Zutritt ab 21 Uhr auf dem Kirchbergplatz willkommen, der Auftritt von Gonzo´s Jam beginnt um 21.30 Uhr und endet erst im neuen Jahr. Für das leibliche Wohl der Besucher ist bei der Veranstaltung mit vielerlei leckeren Snacks und coolen Drinks bestens gesorgt. br.

Das Ordnungsamt informiert zur Silvesterparty in Östringen

Straßensperrung

Aufgrund der Silvesterparty im Kernort Östringen am 31.12.2023 wird in der Zeit von Donnerstag, den 28.12.2023, bis Mittwoch, den 03.01.2024, die Gemeindestraße Am Kirchberg im Bereich des öffentlichen Parkplatzes voll gesperrt. 
Wir bitten bezüglich der anstehenden Verkehrsbeschränkungen um Verständnis und Beachtung. 
Stadt Östringen – Örtliche Straßenverkehrsbehörde 

Allgemeinverfügung - Anordnung eines Abbrennverbots für Feuerwerkskörper 

I. Anordnung eines Abbrennverbots für Feuerwerkskörper 
Die Stadt Östringen als Ortspolizeibehörde erlässt aufgrund von § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 31.01.1991 (BGBl. I Seite 169) in der zurzeit geltenden Fassung folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG: 
1. Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 -ehemals Klasse II- (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) ist am 31.12.2023 und am 01.01.2024 im Bereich des Kirchbergplatzes im Östringer Stadtzentrum einschließlich des dortigen Umfelds mit den jeweiligen Straßen-/Gehwegflächen verboten. 
2. Die sofortige Vollziehung der Verfügung wird angeordnet. 
3. Zuwiderhandlungen können nach § 46 Ziff. 9 der 1. SprengV in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Ziff. 16 und Abs. 2 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengV) vom 10.09.2002 (BGBl. I S. 3518) in der derzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. 
4. Die Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. 
Begründung: 
I. 
Der Östringer Kirchberg, wird in jeder Silvesternacht von vielen Menschen besucht, um den Jahreswechsel zu feiern. Dabei wird eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke wie z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) abgefeuert und abgebrannt. Immer häufiger ist es dabei zuletzt zu einem leichtfertigen Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen gekommen, was wiederum ein erhebliches Gefahrenrisiko für Personen birgt. In der bevorstehenden Silvesternacht, 31.12.2023 auf 1.1.2024, ergeben sich zusätzliche erhebliche Schadensrisiken durch die im Kontext der Open-Air-Silvesterparty „Östringen wird 50!“ auf dem Kirchberg aufgebauten Zelte und sonstigen Aufbauten.
Rechtsgrundlage für diese Anordnung ist § 24 Abs. 2 Nr. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Eine dementsprechende Anordnung bezweckt die Minimierung des Verletzungsrisikos für Personen, die sich in dem in Rede stehenden Zeitraum im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten und bezweckt außerdem den Schutz der dort vorhandenen besonders brandempfindlichen Gebäude oder Anlagen. Schutzziel ist dabei die Verhütung von Bränden durch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 oder höher. Die Anordnung darf sich räumlich nur soweit erstrecken, wie es der Schutzzweck erfordert. 
Ob durch pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) oder höher eine verstärkte Gefahr für die auf dem Kirchberg aufgestellten Zelte und die Bühne ausgeht, hängt insbesondere mit der Brenndauer der Raketen, deren Temperatur und der Entzündungstemperatur der Auftreffflächen ab. Daher können Silvesterraketen aufgrund ihrer Brenndauer, der Temperatur, die bis 2000° C erreichen kann, insbesondere an den besonders gefährdeten Zelten und der Bühne Brände auslösen. Insofern geht für die Zelte und die Bühne mit ihrer Elektronik bereits von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) eine verstärkte Gefahr aus. 
Die Anordnung des Abbrennverbots ist geeignet, Schäden durch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an den Zelten und an den sonstigen Aufbauten (Bühne usw.) zu verhindern. Das Verbot erweist sich zudem als erforderlich, weil mildere Mittel zur Gefahrenabwehr nicht in Betracht kommen. Schließlich ist das Abbrennverbot auch angemessen und beschränkt die Rechte der im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung anwesenden Personen nicht in unzumutbarer Weise. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass das Verbot nur geringfügig in das Recht auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz - GG) eingreift, während das geschützte Rechtsgut Eigentum (Artikel 14 GG) einen von der Verfassung gegebenen hohen Rang beansprucht. Bei der Abwägung der durch das Abbrennverbot betroffenen Interessen ist das auf diesem Weg bekanntgegebene Verbot mithin nicht unverhältnismäßig. Das öffentliche Interesse, Sachschäden zu verhindern, überwiegt das private Interesse am Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Feuerwerkskörper der allgemein zugelassenen Kategorien können auch auf anderen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet abgefeuert und abgebrannt werden.
III. 
Die sofortige Vollziehung wird im öffentlichen Interesse angeordnet. Die Anordnung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) in der zurzeit gültigen Fassung.
Nach dieser Vorschrift entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse angeordnet wurde. Der Abwehr der durch das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände ausgehenden Gefahren für die auf dem Kirchberg aufgestellte Zelte und Bühne kommt wegen der Bedeutung der Rechtsgüter ein besonderes Gewicht zu. Es ist daher im öffentlichen Interesse geboten, die sofortige Vollziehung dieser Verfügung anzuordnen. Der Abwendung der Brandgefahr zum Schutz der Zelte und der Bühne ist der Vorrang zu geben gegenüber dem privaten Interesse des Einzelnen. Dabei überwiegt das Interesse der Eigentümerinnen und Eigentümer der im Rahmen des Silvesterparty aufgestellten Zelte und der Bühne sowie der umstehenden Gebäude, vor Brandgefahren durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen geschützt zu werden, gegenüber dem nur geringfügig eingeschränkten Vergnügen, diese Gegenstände in der Silvesternacht in der Verbotszone abzubrennen.
Rechtsbehelfsbelehrung: 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Östringen, Am Kirchberg 19, Östringen, erhoben werden.

Östringen, 19.12.2023 
Stadtverwaltung Östringen
 
gez. Felix Geider 
Bürgermeister