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Beim Info-Tag Windenergie standen die Experten Rede und Antwort

icon.crdate31.10.2022

Knapp einhundert Gäste bei der Einwohnerversammlung

Knapp einhundert Gäste bei der Einwohnerversammlung

Bei einer geführten Exkursion sowie einer Einwohnerversammlung zu den Aspekten einer Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windrädern wurden jetzt in Östringen umfassende Informationen zu einem durchaus komplexen Themenfeld vermittelt. In der Kraichgaustadt befassen sich Gemeinderat und Verwaltung derzeit intensiv mit der schrittweisen Entwicklung des sogenannten Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ und beim zurückliegenden Info-Tag erhielten die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner von den anwesenden Fachleuten Auskunft aus erster Hand.

Mehr als 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begleiteten zunächst Bürgermeister Felix Geider, Landschaftsplanerin Anke Uhlig von der mit der Konzeption befassten Bruchsaler Planungsgesellschaft BHM sowie Christoph Ewen vom Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED) zu verschiedenen Blickpunkten im Stadtgebiet, wo die Wahrnehmung von etwaigen künftigen Windrädern im Landschaftsbild vermittelt wurde.

Am Modellflugplatz auf einer Anhöhe südlich von Odenheim, auf dem Schindelberg sowie auf dem Hummelberg südlich der Kernstadt kamen dabei unter anderem auch digitale Visualisierungen zum Einsatz, mit denen ein konkreterer Eindruck der Sichtbarkeit solcher Windrotoren entstehen konnte.

Ewen, der im Auftrag des Landes Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende und dabei insbesondere auch bei der sachgerechten Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planungsverfahren unterstützt, moderierte im Anschluss an die Exkursion auch die vom Gemeinderat zu Fragen der Windenergienutzung anberaumte Einwohnerversammlung in der Hermann-Kimling-Halle.

Den knapp einhundert Besucherinnen und Besuchern wurde bei der Veranstaltung zunächst ausführlich erläutert, wie es im Rahmen der bisherigen Ausarbeitungen zum Sachlichen Teil-Flächennutzungsplan zur Identifizierung der für die Errichtung von Windenergieanlagen  zumindest grundsätzlich in Betracht kommenden Potentialflächen gekommen ist.

Mobiltelefon: Pläne zum Ausbau der Nutzung der Windenergie haben sich an sachbezogenen Kriterien zu orientieren

Wie Fachplanerin Anke Uhlig darlegte, ist die Nutzung der Windenergie nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich privilegiert. Die Entscheidung des Östringer Gemeinderats, anhand sachbezogener Kriterien diejenigen Räume auf den städtischen Gemarkungen konkret zu bestimmen, auf denen überhaupt über den Bau von Windenergieanlagen nachgedacht werden könne, führe dazu, dass auf den übrigen Flächen keine Windrotoren errichtet werden dürften. Bei dem Östringer Konzept sei insoweit zunächst einmal ein Schutzabstand von 1.000 Metern zur Besiedlung vorgesehen, der deutlich über die aus der Rechtsprechung entwickelte Mindestdistanz von 500 Metern zu einer Wohnbebauung hinausgehe. „Außen vor“ bleiben als Standorte für Windräder darüber hinaus Wasserschutzgebiete, dem Naturschutz gewidmete Flächen oder auch Schutzstreifen entlang bestimmter Verkehrswege. Von Bedeutung sei schließlich auch die sogenannte „Windhöffigkeit“ eines Standorts; nach dem Windenergieatlas für Baden-Württemberg kommen für die Windkraftnutzung Standorte mit einer mittleren Windleistungsdichte von mindestens 215 Watt pro Quadratmeter in Betracht, bei der ein wirtschaftlicher Betrieb von Windkraftwerken realisierbar erscheint.

Anhand einer Übersichtskarte zeigte Fachplanerin Uhlig dem Publikum der Einwohnerversammlung auf, wo sich auf den insgesamt 5.328 Hektar messenden städtischen Gemarkungen bei Anwendung dieser Rahmenbedingungen Potentialgebiete befinden, die sich zumindest grundsätzlich für die Nutzung der Windenergie eignen. Die größte flächenmäßige Ausdehnung hat demgemäß ein 129 Hektar großes Areal zwischen der Kernstadt und dem Ortsteil Odenheim in den Bereichen Schindelberg beziehungsweise Silzrosenberg. Die nächstgrößeren Potentialflächen Hohelle südlich von Odenheim und Rechtenbach südwestlich von Odenheim messen 104 Hektar beziehungsweise 50 Hektar und eine kleinere Zone befindet sich mit 18 Hektar im Gewann Hub westlich von Östringen. Vervollständigt werden die insgesamt 326 Hektar großen Potentialgebiete durch Kleinflächen östlich von Östringen, beim Stifterhof sowie südlich und südöstlich von Tiefenbach. Wie Landschaftsplanerin Uhlig vorrechnete, werden von der Vorentwurfsplanung somit zunächst einmal 6 Prozent des Stadtgebiets erfasst. Diese Flächen müssen allerdings im Rahmen der Beteiligung von Fachbehörden und Öffentlichkeit noch mit weiteren zu beachtenden Belangen, so beispielsweise jenen des Naturschutzes, abgeglichen werden.

Mobiltelefon: Kommunale Konzepte müssen mit den Festlegungen des Regionalplans abgeglichen werden

Verbandsdirektor Matthias Proske vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein informierte bei der Östringer Einwohnerversammlung, wie kommunale Planungen zur Nutzung der Windenergie mit den übergeordneten raumordnerischen Konzepten zusammenhängen. Beim Regionalverband ist das 2016 eingeleitete Verfahren zur Aktualisierung des Regionalplans von 2003 inzwischen schon weit fortgediehen. Nach Angaben von Proske sollen nun auf Verbandsebene im Dezember die konkreten Planungskriterien für den Ausbau der Windenergienutzung festgelegt werden. Wie der Verbandsdirektor bekräftigte, will sich die Regionalverband Mittlerer Oberrhein, zu dem die Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden sowie die Landkreise Karlsruhe und Rastatt gehören, mit den Kommunen in seinem Einzugsgebiet dazu kontinuierlich abstimmen: „Dann werden die Plankonzepte am Ende auch zusammenpassen!“

Bund und Land haben unterdessen bereits wichtige Rahmendaten für die Berücksichtigung von Erneuerbarer Energie in der Regionalplanung abgesteckt. So gibt der Bund im Kontext des Wind-an-Land-Gesetzes für Baden-Württemberg einen für Windenergieanlagen verfügbaren Flächenanteil von 1,8 Prozent vor, der bis Ende 2032 zu erreichen ist. Das Land selbst wiederum peilt im Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes für Wind- und Solarenergie zusammengenommen eine Marke von 2 Prozent an.

Bei der Einwohnerversammlung in der Hermann-Kimling-Halle gab es nun in dieser frühen Phase des Verfahrens zur Aufstellung des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Windenergie in Bezug auf einen etwaigen Bau von Windenergieanlagen lediglich eine grundsätzlich skeptische bis ablehnende Wortmeldung aus dem Publikum. Positiv aufgenommen wurden hingegen die von Bürgermeister Geider vermittelten Informationen über den von Gemeinderat und Verwaltung eingeschlagenen Weg, sich über die Flächennutzungsplanung eine Steuerungsmöglichkeit in Bezug auf etwaige Standorte von Windrädern zu erhalten.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit läuft noch bis zum 30.11.2022

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Entwicklung des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie läuft in Östringen noch bis zum 30. November 2022. Der Vorentwurf der Planung kann beim Stadtbauamt im Rathaus oder im Internet auf der städtischen Website www.oestringen.de in der Rubrik `Bauleitpläne in Offenlage´ eingesehen werden.

br.