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Bürgertests künftig nicht mehr in allen Fällen kostenlos - Update Corona 29.6.2022

icon.crdate29.06.2022

Bundesregierung überarbeitet Corona-Testverordnung

Bundesregierung überarbeitet Corona-Testverordnung

Mit Inkrafttreten einer Aktualisierung der Corona-Testverordnung will der Bund mit Wirkung ab 1.7.2022 die kostenlosen Bürgertestungen einschränken. Für wen es weiterhin Tests ohne finanzielle Eigenbeteiligung gibt, ist auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums abrufbar. Kostenlos testen lassen können sich demnach auch weiterhin Kinder bis 5 Jahre, Schwangere im ersten Trimester, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von infizierten Bewohnern von Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Personen, die sich nicht impfen lassen können. In allen anderen Fällen, in denen die Zugehörigkeit zu einer solchen sogenannten vulnerablen Gruppe nicht gegeben ist, wird künftig pro Test eine Eigenbeteiligung von drei Euro an den Kosten fällig. Wie das Bundesgesundheitsministerium informiert, müssen Bürger und Bürgerinnen zudem glaubwürdige Belege bei Zugehörigkeit zu einer der vulnerablen Gruppen vorlegen und in jedem Fall ihren Testanlass schriftlich begründen.

Die Kostenübernahme für PCR-Tests (z.B. nach positivem Schnelltest) durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) erfolgt nur bei Entnahme an Teststellen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gelistet sind und mit der KV abrechnen. Diese Teststellen finden sich auf einer interaktiven Karte auf der Internetpräsenz www.kvbawue.de der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).

Vielfältige Hinweise zum Testen, die Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie das Merkblatt zum Selbsttest (auch in verschiedenen Sprachen) sind auf der Homepage des Sozialministeriumsabrufbar. Auch auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums sind umfassende Informationen zu COVID-19-Tests zusammengestellt.

Grundsätzlich gilt, dass bei Vorliegen von Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen usw., die auf eine akute COVID-Infektion hindeuten, Testungen nur durch Ärzte möglich sind. Es wird in einem solchen Fall angeraten, zunächst den Haus- oder Kinderarzt anzufragen, ob er eine Testung durchführen kann. Falls das nicht möglich ist, sind Angaben zu Schwerpunktpraxen, die Tests durchführen, über die bundesweiten Rufnummern 116 / 117 der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen verfügbar. Alternativ finden sich im Internet Informationen zu Corona-Schwerpunktpraxen in der näheren Umgebung. In jedem Fall sollte bis zum Erhalt des Testergebnisses der physische Kontakt zu anderen Personen bestmöglich gemieden werden. Die Teststellen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe sind online auf der Internetpräsenz www.corona.karlsruhe.de abrufbar.  

Am Dienstag, 28.6.2022, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg insgesamt weitere 14.597 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus binnen eines Tages gemeldet. Damit ist die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 3.845.447 Personen angestiegen. Davon sind ungefähr 3.670.414 Personen wieder von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen.

Dem Landesgesundheitsamt wurden am 28.6.2022 insgesamt 29 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle im Kontext der Pandemie ist damit im Land auf insgesamt 16.323 gestiegen.

Die jeweils neuesten Informationen und Daten zur Entwicklung der Pandemie-Situation in Baden-Württemberg sind auf der Internetpräsenz des Landesgesundheitsamts verfügbar.

Nach den Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 29.6.2022, 8.18 Uhr, in Baden-Württemberg 119 COVID-19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung. Der Anteil von COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt damit aktuell 5,37 Prozent. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt im Landes-Durchschnitt momentan bei 3,1.

Die Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) einsehbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (29.6.2022, 00.00 Uhr) 119 aktive Corona-Infektionen registriert. Seit Beginn der Epidemie im März 2020 sind für Östringen inzwischen 5.038 Infektionen mit dem Coronavirus erfasst worden. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 28.6.2022, 16 Uhr, im Landkreis Karlsruhe bei 639,6, das ist momentan unter den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg der dritthöchste Wert. Zum selben Zeitpunkt lag die 7-Tage-inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe bei 752,5, mithin der aktuelle Spitzenwert in Baden-Württemberg. Für den Rhein-Neckar-Kreis ist derzeit eine 7-Tage-Inzidenz von 624,4 gemeldet, für die Stadt Heidelberg eine solche von 635,6.

Auf dem Internetportal www.corona.karlsruhe.de sind auch weitergehende Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar. br.