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Schaffung von neuem Wohnraum im Fokus

icon.crdate07.05.2021

Drei private Projekte mit insgesamt 28 Wohneinheiten auf dem Ratstisch

Drei private Projekte mit insgesamt 28 Wohneinheiten auf dem Ratstisch

Bei seiner zurückliegenden Sitzung im April hatte sich der Östringer Gemeinderat gleich bei drei Tagesordnungspunkten mit privaten Initiativen zur Schaffung von neuem Wohnraum zu befassen, mit denen insgesamt 28 Wohneinheiten entstehen können.

So wurde, bei einer Enthaltung ansonsten einstimmig, die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Steinacker I 11 als Satzung beschlossen. Das Statut bildet die rechtliche Grundlage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen auf drei Wohngeschossen auf einer bislang unbebauten Fläche im Östringer Ortszentrum im Nahbereich der Pfarrkirche St. Cäcilia. Mit dem Vorhaben hatte sich der Gemeinderat bereits 2017 und 2018 intensiv auseinandergesetzt und dabei vor allem die Frage erörtert, ob sich das Projekt städtebaulich in die umgebende Bebauung einfügt. Der dazu entwickelte Bebauungsplan war vom Stadtparlament schließlich im Dezember 2018 mehrheitlich gebilligt worden. Nach einem zwischenzeitlichen Wechsel des Vorhabenträgers und einer lediglich geringfügigen Modifizierung der inneren Aufteilung der Räumlichkeiten ging es nun zuletzt eher um eine formale Bestätigung des Konzepts.

Einmütige Zustimmung erfuhr im Gemeinderat jetzt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je acht Wohneinheiten an der Martin-Kraus-Straße, ebenfalls in der Kernstadt. Die Planung sieht jeweils acht Wohneinheiten vor. In den Entwürfen ist eine Ausführung der Gebäude mit Flachdächern dargestellt, was nun im weiteren Verfahren durch Ausarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bauleitplanerisch zu hinterlegen ist.

Bei einer Enthaltung ansonsten einstimmig gab das Stadtparlament ferner „grünes Licht“ zu einem Baugesuch zur Errichtung von fünf Reihenhäusern mit insgesamt sechs Wohneinheiten im Stadtteil Odenheim an der Nibelungenstraße und erteilte damit verbunden das Einvernehmen der Stadt im Sinne der Bestimmungen des Baugesetzbuchs. Bei dem Bauvorhaben, zu dessen Verwirklichung vorab die auf der Fläche vorhandenen Altgebäude abzureißen sind, ist pro Wohneinheit jeweils ein integrierter Garagenstellplatz für Kraftfahrzeuge vorgesehen. Damit zusammenhängend regte Gemeinde- und Ortschaftsrat Thomas Krapp (SPD) bei der Aussprache im Gemeinderat unter Hinweis auf den zunehmenden Parkierungsdruck an, für den zum Ortszentrum hin gelegenen östlichen Teilabschnitt der Nibelungenstraße die Ausarbeitung eines Parkraumkonzepts in Betracht zu ziehen.     

br.